Garten-News
WINTERFÜTTERUNG VON WILDVÖGELN
Eine Fütterung von Wildvögeln ist sinnvoll wenn man ein paar grundlegende Sachen beachtet.
Und wenn man es richtig macht, kann man mit ein bisschen Zeit und Geduld, die Winterfütterung als ein schönes Naturerlebnis erleben. Wo sonst, als im Familiengarten, kann mann so viele verschiedene Vögel aus der Nähe und in Ruhe beobachten.
Grundsätzliches zur Winterfütterung:
Das Vogelhaus muss an einem geeigneten Platz aufgestellt werden. Die Vögel solten eine gute Sicht auf die Umgebung haben, damit sie anschleichende Katzen früh genug erblicken können. In der Nähe sollten trotzdem Sträucher sein, die den Vögeln Zuflucht bieten.
Ideale Futterhäuser sind so konstruiert, dass das Futter nicht nass wird und die Tiere nicht ins Futter sitzen können.
Das Futterhaus sollte regelmässig gereinigt und desinfiziert werden, um Übertragung und Ausbreitung seuchenartigen Erkrankungen zu verhindern.
Wann soll man füttern:
Vom November bis März
Bei Dauerfrost, Eisregen oder geschlossener Schneedecke
Welches Futter eignet sich:
sollte naturnah und qualitativ einwandfreies Futter sein.
darf nicht gesalzen sein (keine chemischen Zusatzstoffe)
Samenkörner, Nüsse, Meisenknödel und Obst sind geeignet
Stehengelassene Beeren, Früchte und Samen aus dem Garten dienen als natürliche Futterquelle. Sträucher wie Berberitze, Brombeere, Vogelbeere, aber auch Wildblumen- und Käruter sind bei Vögeln ebenso beliebt wie nicht ganz abgeerntete Apfel- und Birnbäume oder stehengelassene Sonnenblumen.
ENTFERNUNG VON PLASTIKFOLIEN DER TOMATEN resp. GEWÄCHSHÄUSER
Die Natur wehrt sich noch, und wir wollen es nicht glauben, aber der Herbst ist da.
Die ersten Stürme werden kommen und deshalb sollten wir daran denken, unsere Gärten zu sichern.
Entfernt bitte die Plastikfolien von nicht fest verbauten Tomaten und Gewächshäusern.
Verräumt bitte alles was herumfliegen könnte, wie Giesskannen, leere Kessel und Blumentöpfe, leichte Gartendeko etc.
In der Hoffnung auf einen goldenen Herbst
Eure Gartenchefin
MITTEILUNG: BÜSCHE, STRÄUCHER & HECKEN
Liebe Vereinsmitglieder.
Da es in den vergangenen Monaten vermehrt Unklarheiten bezüglich der Rückschnitte von Büschen, Hecken und Sträuchern gegeben hat, informieren wir euch im untenstehenden Informationsschreiben über diese Regelung nochmals genauer.
Bei weiteren Fragen, stehen euch die Arealchefen, Ursi oder der Vorstand gerne zu Verfügung.
Dieses Infoblatt ist ebenfalls unter: Verein – Dokumente Garten, abgelegt
DER JAPANKÄFER (popillia japonica)
Der Japankäfer ist in der Schweiz auf dem Vormarsch. Nachdem der Käfer 2020 zum ersten Mal im Südtessin auftauchte, wurde nun auch ein Exemplar in Basel gefunden. Sollte sich das zerstörerische Insekt in der ganzen Schweiz ausbreiten, wäre diese für die Landwirtschaft und den Gärtner problematisch.
Was tun beim Fund:
Der Käfer ist in der Schweiz meldepflichtig. Wenn der Schädling im Garten aufgefunden wird, sollte es umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Dazu muss der Käfer in einem Einmachglas oder einer Pet-Flasche einfangen und fotografiert werden. Das Foto wird dann zusammen mit dem Fundort an den Kantonalen Pflanzenschutzdienst gesendet.
DIE GRÜNE REISWANZE (nezara viridula)
Die Wanzen werden 11.5 bis 16.5mm lang und sehen der grünen Stinkwanze (palomena prasina) sehr ähnlich. Sie haben ebenso eine einheitliche grüne Körpergrundfarbe. Ihnen fehlt jedoch die schwarze Punktierung am Körper und die Flügelmembrane ist blass gefärbt. Sie tragen ausserdem drei bis fünf weisse Punkte entlang des Vorderrandes des Schildchens die nach aussen auf jeder Seite durch einen dunklen Punkt flankiert werden. Bei manchen individuen ist der Kopf und der Vorderrand cremefarben. Zur Überwinterung verfärben sich die Wanzen zudem häufig dunkelgrün bis braun.
Die Grüne Reiswanze ernährt sich von über 30 verschiedenen Pflanzenarten. Sie gilt in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet als bedeutender wirtschaftlicher Schädling in der Landwirtschaft. Dies vor allem, weil sie beim saugen an den Pflanzen Pilzkrankheiten überträgt. Die Früchte weisen dann dunkle Flecken im die Einstichstellen auf, junge Früchte sterben in der Tegel ab. Manche Früchte schmecken beim Verzehr „wanzig“.
BUNDESRATSENTSCHEID vom 1. März 2024
Der Bundesrat verbietet ab dem 1. September 2024 invasive gebietsfremde Areten. Diese können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen.
Bitte lesen Sie die Medienmitteilung sowie die angefügte Freisetzungsverordnung des Bundes aufmerksam durch.
Untenstehend einige der vielen Pflanzenarten:
– Afrikanisches Lampenputzergras (Penniseturm setaceum)
– Armenische Brombeere (Rubus armeniacus)
– Ausläuferbildendes Fettkraut (Phedimus stoloniferus)
– Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus)
– Henrys Geissblatt (Lonicera henryi)
– Japanisches Geissblatt (Lonicera japonica)
– Kaukasus Fettkraut (sedum spurium)
– Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)
– Korallenstrauch auch als Fächer Zwergmispel bekannt (Cotoneaster horizontalis)
– Neubelgische Aster (Symphyotrichum novi-belgii)
– Rotborstige Himbeere (Rubus phoenicolasius)
– Schmetterlinsstrauch auch bekannt als Sommerflieder (Buddleja davidii)
– Vielblätterige Lupine (Lupinus polyphyllus)